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Änderung der Absonderungsregeln Corona
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab morgen, den 4. Mai, ergeben sich Änderungen in der Corona-Verordnung Schule, die wir auf diesem Weg gerne kommunizieren möchten.
- nach einem positiven Test (PCR oder Schnelltest) muss sich die betroffene Person wie bisher sofort in Isolation begeben, allerdings nur für fünf Tage. Die Isolation endet nach diesen fünf Tagen, sofern die Person 48 Stunde ohne Krankheitssymptome (z.B. Husten oder Fieber) war. Bei weiter andauernden Symptomen verlängert sich die Isolation und endet (wie bisher) spätestens nach zehn Tagen. Es ist kein negativer Test mehr notwendig, um die Isolation zu beenden.
- tritt im häuslichen Umfeld eine Infektion auf, so besteht unabhängig vom Immunisierungsstatus keine Absonderungspflicht mehr und eine reguläre Teilnahme am Schulbetrieb ist möglich. Es wird jedoch empfohlen die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.
Herzliche Grüße und allen eine gute Woche
Nils Merzig