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Wegfall der Absonderungspflicht
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
schon lange war Corona kein Thema mehr in einem Newsletter. Heute möchte ich jedoch die Änderungen kommunizieren, die aus dem Wegfall der Absonderungspflicht in Baden-Württemberg resultieren. Sie wurden so gestern Abend vom Kultusministerium an uns herausgegeben:
Personen, die von einer offiziellen Teststelle positiv getestet wurden, unterliegen nicht mehr der Absonderungspflicht. Die Absonderungspflicht wird durch eine Maskenpflicht ersetzt. Diese gilt auch für positiv getestete Schülerinnen und Schüler jeder Altersstufe in der Schule. Als Maske kann eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden. Positiv getestete Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte, die keine Maske tragen können oder wollen, müssen weiterhin zu Hause bleiben. Die Maske muss in Innenräumen getragen werden und im Freien bei Unterschreitung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen.
Grundsätzlich gilt für Corona, Grippe, Magen-Darm-Infekte und ähnliches: Wer krank ist, und z.B. Fieber oder andere Symptome zeigt, sollte sich auskurieren und selbstverständlich nicht in die Schule gehen.
Ich wünsche Ihnen allen einen gesunden Herbst.
Schöne Grüße
Johannes Heß