Schul- und Hausordnung
Vorbemerkung
Diese Schul- und Hausordnung dient dem vertrauensvollen Zusammenleben und der erfolgreichen schulischen Arbeit aller, die zum PG Burladingen gehören. Wir, Schüler und Lehrer, fühlen uns für unsere Schule verantwortlich, deshalb schauen wir hin und nicht weg. Wir gehen alle höflich und rücksichtsvoll miteinander um. Wir achten das Eigentum anderer und behandeln die Einrichtungen unserer Schule pfleglich.
Gebäude und Pausenhof werden von mehreren Schulen genutzt, deshalb sind alle Lehrer des Schulzentrums weisungsberechtigt. Auch Anweisungen der Sekretärin und des Haus-meisters sind zu befolgen.
Allgemeine Regelungen
1. Schulbesuch
1.1 | Alle Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen. Dies gilt auch für freiwillige Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Arbeitsgemeinschaften), solange sich der Schüler nicht ordnungsgemäß – in der Regel zum Ende des Schulhalbjahres – abgemeldet hat. |
1.2 | Das Schulgebäude ist ab 7.15 Uhr offen. Schüler, die erst in der 2. Stunde Unterricht haben, halten sich bis 8.30 Uhr im Auf-enthaltsraum auf - nicht im Schulgebäude. |
2. Entschuldigungen und Beurlaubungen
2.1 | Es gilt die Regelung der Schulbesuchsverordnung. Kurz gefasst bedeutet dies: Die Schule ist unverzüglich über den zwingenden Grund und die vermutliche Dauer des Fehlens zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss binnen drei Tagen vorgelegt werden (d.h. bei Fehlen am Montag: Entschuldigung spätestens am Donnerstag, bei Fehlen am Freitag: Entschuldigung spätestens am Dienstag). Die Vorlage kann bereits während des Fehlens per E-Mail erfolgen, wenn die handschriftliche Unterschrift der Eltern erkennbar ist (Foto/Scan). Für die Entschuldigung kann das Formblatt benutzt werden. Das Sekretariat ist Mo.-Do. von 7.30 bis 11.50 Uhr und Fr. von 7:30 – 11:00 Uhr besetzt, sowie jede zweite Woche am Mittwochnachmittag von 13.45 bis 16.50 Uhr. |
2.2 | Bei unentschuldigtem Versäumen einer Leistungsüberprüfung (Klassenarbeit, Test, GFS etc.) muss der Lehrer die Note „ungenügend“ erteilen (vgl. Schulbesuchsverordnung §2 sowie Notenbildungsverordnung §8 Abs. 5). |
2.3 | Beurlaubungen müssen immer im Vorhinein schriftlich beantragt werden. Zuständig für die Gewährung von Beurlaubungen für einen Tag ist der Klassenlehrer, sofern dies nicht zur Verlängerung von Ferien führt. In allen anderen Fällen ist das Anliegen der Schulleitung vorzulegen. |
3. Drogen-, Alkohol- und Rauchverbot
3.1 | Das Rauchen sowie das Mitführen von E-Zigaretten, E-Shishas, etc. und der Konsum von Alkohol sind auf dem Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen grundsätzlich verboten. |
3.2 | Besitz, Weitergabe und Konsum illegaler Drogen können zum sofortigen, zeitweiligen oder endgültigen Schulausschluss führen. Bei Weitergabe von Drogen wird in jedem Fall die Polizei verständigt. |
4. Elektronische Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien
4.1 | Auf dem Schulgelände schalten wir zwischen 7:30 Uhr und 17:20 Uhr alle elektronischen Unterhaltungs- und Kommunikationsmedien aus. In Notfällen kann vom Sekretariat aus telefoniert werden. Während der Mittagspause dürfen sie nur im Außenbereich sowie im Aufenthaltsraum und in der Bibliothek benutzt werden. Das Fotografieren und Filmen bleibt jedoch ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandeln wird das entsprechende Gerät bis Unterrichtsende des Schülers einbehalten. |
4.2 | Im Übrigen ist die „Nutzungsordnung von schuleigener Informations- und Kommunikationstechnik am PG Burladingen“ in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. |
5. Fernunterricht
In Phasen, in denen Fernunterricht erteilt wird, gelten die Regeln, die in der jeweils aktuellen Fassung „Regeln zum Fernunterricht“ niedergelegt und auf der Homepage der Schule veröffentlicht sind. |
Hausordnung
1. Schulgelände, Pausenbereich und Pausen
1.1 | Die Begrenzung des Schulgeländes und des Pausenbereichs ergibt sich aus dem Lageplan, der am Schwarzen Brett ausgehängt ist. Für die Begegnungszone wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Die Begegnungszone erstreckt sich von der Gebäudekante des PG und der RS bis zur ersten Treppe der Haupt- und Werkrealschule. Die Zone darf nicht als Übergang zu den anderen Pausenhöfen genutzt werden. Der Aufenthalt auf anderen Pausenhöfen ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Die Begegnungszone steht unter Aufsicht aller drei Schulen. |
1.2 | Schüler und Lehrer achten darauf, dass das Schulgebäude, der Pausenhof und insbesondere auch die Toiletten sauber bleiben. Abfall wird im Mülleimer entsorgt. |
1.3 | In der großen Pause verlassen alle Schüler das Schulgebäude und halten sich im Pausenhof oder im Aufenthaltsraum auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Der Besuch der Bücherei wird vom Büchereiteam geregelt. Beim ersten Gong am Ende der großen Pause gehen die Schüler zurück ins Gebäude und sind beim zweiten Gong vor ihrem Klassenzimmer. |
1.4 | In der Mittagspause können sich die Schüler in der Mensa, im Pausenhof, im Aufenthaltsraum, in der Bücherei oder im entsprechenden Raum für die Hausaufgabenbetreuung aufhalten. Ansonsten ist der Aufenthalt während der Mittagspause im Schulgebäude nicht erlaubt. |
2. Klassenzimmer und Unterrichtsräume
2.1 | Jeder Schüler achtet darauf, dass die Unterrichtsräume sauber sind. Nach der letzten Unterrichtsstunde stuhlen die Schüler auf, schließen die Fenster, sammeln Müll ein und schalten das Licht aus. |
2.2 | Der Tafeldienst putzt am Ende der Stunde die Tafel. |
2.3 | Schäden in den Klassenzimmern werden unverzüglich dem Klassenlehrer und dem Hausmeister gemeldet. |
3. Unterricht
3.1 | Die Schüler sind pünktlich im Klassenzimmer bzw. vor den Fachräumen und halten ihre Arbeitsmaterialien bereit. |
3.2 | Erscheint der Lehrer innerhalb von 10 Minuten nach Beginn des Unterrichts nicht, so erkundigt sich der Klassensprecher zunächst im Lehrerzimmer, dann im Sekretariat nach dem Lehrer. |
3.3 | Die Schüler tragen die Verantwortung für das Nachholen versäumten Unter-richtsstoffes (z.B. bei Krankheit) selbst. Die Mitschüler und Lehrer unterstützen sie dabei. |
3.4 | Essen und Kaugummikauen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. |
4. Vertretungsstunden
4.1 | Jeder Schüler ist verpflichtet, den Vertretungsplan sorgfältig zu lesen und die entsprechenden Arbeitsmaterialien mitzubringen. |
4.2 | In Hohlstunden bleiben die Schüler auf dem Schulgelände und halten sich im Aufenthaltsraum auf. |
5. Fundsachen
Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und können dort abgeholt werden.
6. Generelle Verbote
Aus Gründen der Sicherheit und im Sinne eines guten Zusammenlebens ist es insbesondere verboten:
- gefährliche Gegenstände (z.B. feststehende Messer etc.) mitzubringen;
- andere zu gefährden (z.B. durch Werfen mit harten Gegenständen und Schnee-bällen);
- rechtsextremistische Symbole zu tragen oder zu zeigen.
Im Übrigen wird an den gesunden Menschenverstand erinnert.
Schlussbestimmung
Diese Schul- und Hausordnung wurde mit Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 17.1.2023 und der Schulkonferenz vom 13.3.2023 verabschiedet.
Sie tritt ab sofort in Kraft.
Burladingen, den 13.3.2023
Regeln zum Fernunterricht
Homeschooling
Ähnlich wie im Präsenzunterricht sollten auch beim Fernunterricht gewisse Regeln eingehalten werden. Nur durch ein gutes und wertschätzendes Miteinander gehen wir gestärkt und zufrieden aus dieser Zeit heraus.
Schülerinnen und Schüler sind aus der allgemeinen Schulpflicht heraus zur Teilnahme am Fernunterricht verpflichtet. Das beinhaltet die Pflicht zur Bearbeitung von Lernmaterialien und die Teilnahme an Videokonferenzen, Gruppenchats etc.
Alle Inhalte, die im Fernunterricht behandelt werden, können genauso wie die Lerninhalte des Präsenzunterrichts überprüft werden (z.B. in der nächsten Präsenzphase) und dann in die Notengebung mit einfließen.
An unserer Schule sind folgende Verfahren und Regelungen eingeführt:
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Bis spätestens 8:30 Uhr eines jeden Schultages erhalten die Schülerinnen und Schüler per E-Mail die Hinweise zu den Arbeitsmaterialien jedes Fachlehrers, bei dem sie laut Stundenplan an diesem Tag Unterricht hätten. |
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Die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien erfolgt über die eingeführten Systeme E-Mail, Moodle oder PG-NAS. Diese entsprechen der DSGVO, insbesondere auch das in Moodle integrierte Videokonferenzsystem BigBlueButton. Weitere Systeme werden nicht benutzt. |
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Schülerinnen und Schüler melden sich durch Beantwortung der Abfrage im virtuellen Klassenzimmer bis 9 Uhr anwesend oder krank. Auch im Fernunterricht müssen alle Schülerinnen und Schüler bei Krankheit oder Verhinderung innerhalb den üblichen Fristen entschuldigt werden (vgl. Schul- und Hausordnung des PG Burladingen). Entschuldigungsregel: Die Erziehungsberechtigten melden die Krankheit oder Verhinderung ihres Kindes direkt beim Klassenlehrer. Dazu reicht die elektronische Zusendung eines Scans oder Fotos der Entschuldigung mit handschriftlicher Unterschrift. Lerninhalte, die wegen Krankheit nicht bearbeitet werden konnten, werden vom Schüler eigenverantwortlich nachgearbeitet. Notwendige Unterstützung ist dem Fachlehrer mitzuteilen und wird dann individuell organisiert. |
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Vertraulichkeit in Videokonferenzen: Alle Teilnehmer der Videokonferenz, d.h. Schüler und Lehrer, müssen darauf vertrauen können, dass keine weiteren unterrichtsfremde Personen ohne ihr Wissen mitschauen oder mithören. Das Fotografieren (Screenshots), das Aufzeichnen des Bildschirmes (Grabbing) oder auch nur teilweises Mitschneiden von Videokonferenzen, sowie auch die Weiterverbreitung von Aufzeichnungen in welcher Form auch immer, insbesondere über soziale Medien oder automatische Synchronisation der Aufnahmen mittels Clouds, sind verboten. |
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Urheberrecht: Alle Arbeitsmaterialien, die im Fernunterricht zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich für die Arbeit in der jeweiligen Lerngruppe (Klassenverband/Moodle-Kurs) vorgesehen und dürfen nicht außerhalb der Lerngruppe weitergegeben werden. Dies gilt sowohl für vom Lehrer selbst entworfenes Arbeitsmaterial als auch für die aus anderen Quellen (z.B. Schulbuchverlagen, Internetbeiträge …) herangezogenen Inhalte. |